L.o Redaktion | Stadt Lübben
Regelungen für gewerbliche Kahnfahrten
Stadt Lübben weist auf zugelassene Abfahrtsorte an der Schlossinsel hin – SpreeLagune bleibt gesperrt
In Lübben (Spreewald) gelten klare Regeln für gewerbliche Kahnfahrten ohne eigenen Liegeplatz. Die Stadtverwaltung teilt mit, dass Abfahrten nach vorheriger Absprache mit dem Fährmannsverein „Flottes Rudel“ ausschließlich an den offiziellen Häfen der Schlossinsel möglich sind.
Konkret betrifft das die Häfen 1, 2 und 4 an der Schlossinsel. Wer keinen eigenen Liegeplatz hat, muss seine Fahrten dort organisieren. Abfahrten von der SpreeLagune sind nicht gestattet.
SpreeLagune bleibt Freizeitbereich
Nach Angaben der Stadt dient die SpreeLagune als Freizeit- und Erholungsbereich und steht nicht als Abfahrtsort zur Verfügung. Die Regelung richtet sich an private und gewerbliche Anbieter.
Einstiegsstelle für private Touren
Für Fahrten mit dem eigenen Stand-up-Paddle-Board oder privaten Paddelbooten steht die öffentliche Einstiegsstelle am Hafen 2 bereit. Erlaubt ist dort nur das kurzzeitige, nicht gewerbliche Zuwasserlassen und Herausnehmen der Sportgeräte. Die Nutzung ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich.
Nicht zulässig ist das Abstellen von Booten, SUPs oder ähnlichen Geräten. Außerdem haben Kähne Vorrang. Zum Schutz von Uferbereichen und Natur darf ausschließlich die ausgewiesene Einstiegsstelle genutzt werden. Uferbefestigungen, Böschungen und Schilfzonen dürfen nicht betreten oder beschädigt werden. Müll ist wieder mitzunehmen.
Ansprechpartner für gewerbliche Anbieter
Fährmannsverein „Flottes Rudel“, Ernst-von-Houwald-Damm, 15907 Lübben (Spreewald), Telefon 03546 7122, Mail: flottes-rudel@spreewald-info.de.
Foto: B. Möbes
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