L.o Redaktion | Pressestelle Landkreis Spree-Neiße
Fördermöglichkeit für Erwachsenenbildung
Kreisverwaltung fördert anerkannte Träger bis 13.11.2026
Im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa können anerkannte Weiterbildungseinrichtungen Anträge auf Fördermittel für das Jahr 2027 stellen. Darauf hat die Kreisverwaltung hingewiesen.
Die Mittel sind für die Grundversorgung in der Erwachsenenbildung vorgesehen. Grundlage ist § 7 des Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetzes in der seit Mittwoch, 01.01.2024 geltenden Fassung.
Anträge bis Donnerstag, 13.11.2025
Voraussetzung für eine Förderung ist die Anerkennung als Weiterbildungseinrichtung nach § 9 BbgEBG durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Bis Donnerstag, 13.11.2025 können anerkannte Bildungsträger ihre Anträge für das Förderjahr 2027 einreichen.
Kontakt in der Kreisverwaltung
Nähere Informationen gibt es bei Frau Neumann, Sachbearbeiterin Kultur, unter der Telefonnummer 03562 6981-94018.
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