Redaktion | Stadt Görlitz
Grabmale-Kontrollen in Görlitz ab 6.7.
Hinweise für Nutzungsberechtigte auf dem Friedhof
In Görlitz beginnen am Montag, 06.07.2026 auf dem Friedhof die jährlichen Kontrollen der Standsicherheit von Grabmalen. Darauf weist die Friedhofsverwaltung des Eigenbetriebes Städtischer Friedhof hin.
Hintergrund ist die Sicherheit auf dem Friedhofsgelände. Lose Grabmale können für Besucher und dort tätige Personen zur Gefahr werden. Deshalb prüft die Friedhofsverwaltung einmal im Jahr alle aufgestellten Grabmale.
Was bei Mängeln gilt
Grabmale, die nicht standsicher sind, werden mit einem Aufkleber versehen. Dieser weist auf die Unfallgefahr und die notwendige Neuaufstellung hin. Bei Gefahr im Verzug müssen Grabmale fachgerecht umgelegt werden.
Pflichten der Verantwortlichen
Grabstelleninhaber und Nutzungsberechtigte sind nach § 32 Abs. 1 bis 3 der Friedhofssatzung der Stadt Görlitz verpflichtet, selbst Kontrollen durchzuführen und Mängel unverzüglich durch einen Fachmann beseitigen zu lassen.
Geschieht das nicht, muss die Friedhofsverwaltung Sicherungsmaßnahmen veranlassen. Diese können gegebenenfalls auf Kosten der Verantwortlichen erfolgen.
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