Wasserentnahme in Elbe-Elster untersagt
Neue Verfügung schützt Bäche, Flüsse und Gräben
Im Landkreis Elbe-Elster darf vorerst kein Wasser mehr aus Bächen, Flüssen und Gräben entnommen werden. Der Landkreis hat dafür eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie gilt im gesamten Kreisgebiet und soll die Gewässer in der anhaltenden Trockenheit schützen.
In Kraft tritt die Regelung am Donnerstag, 02.07.2026, einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 16. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.
Was jetzt untersagt ist
Ab diesem Zeitpunkt ist es verboten, Wasser aus oberirdischen Gewässern mit Pumpen zu entnehmen oder durch Ableiten zu nutzen. Das betrifft sowohl bisher erlaubnisfreie Entnahmen als auch Fälle, in denen eine wasserrechtliche Genehmigung vorlag. Diese Genehmigungen werden für die Dauer der Allgemeinverfügung vorübergehend ausgesetzt.
Warum der Landkreis eingreift
Nach Angaben des Landkreises ist in den vergangenen Monaten zu wenig Regen gefallen. Gleichzeitig sorgen hohe Temperaturen für starke Verdunstung. Viele Flüsse, Bäche und Gräben führen deshalb nur noch wenig Wasser. Besonders betroffen ist das Einzugsgebiet der Schwarzen Elster.
Die Wasserstände sind vielerorts so weit gesunken, dass Lebensräume für Fische, Kleintiere und Wasserpflanzen gefährdet sind. In zahlreichen Nebenflüssen der Schwarzen Elster wird bereits weniger Wasser geführt, als für ein funktionierendes Gewässer notwendig ist.
Ausnahmen nur im Einzelfall
In besonderen Einzelfällen kann die untere Wasserbehörde eine Ausnahme zulassen. Voraussetzung ist, dass Gewässer und Natur dadurch nicht erheblich beeinträchtigt werden oder ein besonderer Härtefall vorliegt. Anträge können bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises gestellt werden.
Kontrollen und Bußgeld möglich
Der Landkreis weist darauf hin, dass die Einhaltung der Allgemeinverfügung kontrolliert wird. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.
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