Abschluss im „Gründerzeitviertel“
Eigentümer erhalten nach Sanierungsmaßnahmen weitere Infos
Im Görlitzer Gründerzeitviertel nähert sich ein langjähriges Sanierungsverfahren dem Abschluss. Für Eigentümer im Sanierungsgebiet wird damit ein konkreter Schritt wichtig: Ab Juli 2026 informiert die Stadt über die vorzeitige und freiwillige Ablösung von Ausgleichsbeträgen.
Die Sanierungssatzung für das Gründerzeitviertel gilt seit 1997. Nach Angaben der Stadt wurden seitdem mit Fördermitteln von Bund, Land und Stadt Görlitz zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Dazu zählen sanierte Straßen, Plätze, Grünanlagen, Spielplätze, Kindertagesstätten und die Stadtbibliothek, ein errichtetes Jugendzentrum, beseitigte Brachen sowie modernisierte und instandgesetzte Wohngebäude.
Die Sanierung des Gebietes soll zum Mittwoch, 31.12.2027 offiziell abgeschlossen werden.
Warum Ausgleichsbeträge erhoben werdenNach Vorgabe des Bundesgesetzgebers muss von Eigentümern im Sanierungsgebiet ein Ausgleichsbetrag erhoben werden. Grundlage ist die sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung der jeweiligen Grundstücke.
Zur Ermittlung dieser Bodenwertsteigerung hat die Stadt Görlitz nach eigenen Angaben durch das Büro ifzk ein Sachverständigengutachten erstellen lassen. Auf dieser Basis soll ab Juli 2026 mit der Erhebung der Ausgleichsbeträge im Wege der vorzeitigen und freiwilligen Ablöse begonnen werden. Voraussetzung ist ein Beschluss des Stadtrates.
Informationsveranstaltung in der StadtbibliothekBetroffene Grundstückseigentümer und Interessenten sind zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Sie findet am Freitag, 26.06.2026, 17:00 Uhr in der Görlitzer Stadtbibliothek, Jochmannstraße 2-3, statt. Thema ist „Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten“.
Post an Eigentümer ab Juli 2026Nach Angaben der Stadtverwaltung sollen alle betroffenen Eigentümer ab Mittwoch, 01.07.2026 und spätestens bis Dezember 2026 Post erhalten. Darin informiert die Stadt über die Möglichkeit, den Ausgleichsbetrag vorzeitig durch eine Vereinbarung mit der Stadt Görlitz abzulösen. Das Schreiben soll auch ein konkretes Angebot enthalten.
Wer den Betrag vorzeitig ablöst, kann nach Angaben der Stadt von einer Reduzierung durch Abzinsung profitieren. Der zu zahlende Ablösebetrag soll dadurch voraussichtlich geringer ausfallen als bei einer späteren Erhebung per Festsetzungsbescheid.
Stadtrat entscheidet über VerfahrenVorgesehen ist, dass der Görlitzer Stadtrat am Donnerstag, 25.06.2026 über das Verfahren zur vorzeitigen Ablösung und über die Höhe der Abzinsung entscheidet.
Kontakt für grundstücksbezogene FragenZu Fragen rund um Eigenschaften eines Grundstücks, rechtliche Belastungen, bauliche Nutzbarkeit, den Einfluss der Grundstücksgröße auf den Grundstückswert und spezielle Lagemerkmale können sich Eigentümer an das Sachgebiet Stadterneuerung im Amt für Stadtplanung wenden.
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