L.o Redaktion | Landkreis Dahme-Spreewald
Bauantrag LDS nur noch digital
Im Kreis Dahme-Spreewald gilt die Einreichung ab sofort online.
Im Landkreis Dahme-Spreewald müssen Bauanträge ab sofort elektronisch eingereicht werden. Darauf weist das Bauordnungsamt des Kreises hin. Grundlage ist das Vierte Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung, das am Montag, 29.06.2026 bekannt gemacht wurde.
Nach der Änderung in § 68 Abs. 1 Satz 2 BbgBO sind alle Bauanträge über das virtuelle Bauamt des Landes Brandenburg einzureichen. Das betrifft Bauherren und Entwurfsverfasser im Landkreis Dahme-Spreewald.
Hinweise vor der Antragstellung
Das Bauordnungsamt bittet darum, sich vor der Antragstellung auf der Internetseite des Landkreises zu informieren. Dort sind im Bereich Bauordnungsamt die Hinweise zur Einreichung eines digitalen Bauantrages sowie die Verlinkung zum virtuellen Bauamt des Landes Brandenburg hinterlegt.
Ziel: einfachere und schnellere Verfahren
Mit der digitalen Antragstellung sollen die Verfahren vereinfacht, beschleunigt und medienbruchfrei gestaltet werden. Das Bauordnungsamt empfiehlt deshalb, sich frühzeitig mit den Anforderungen an die elektronische Einreichung vertraut zu machen.
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