L.O Redaktion | Gemeinde Neukirch
Neue Regeln zum Abwasser in Neukirch
Verband beschließt Haushalt und Vorgaben für Regenwasser
In Neukirch/Lausitz hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Obere Wesenitz“ am Dienstag, 14.07.2026, mehrere Beschlüsse mit direkter Bedeutung für die Mitgliedsgemeinden gefasst. Im Mittelpunkt stehen der Haushalt 2026 sowie neue Vorgaben zum Umgang mit Niederschlagswasser auf Grundstücken.
Haushalt mit Investitionen in Abwasser und Trinkwasser
Die Verbandsversammlung beschloss die Haushaltssatzung für 2026 samt Wirtschaftsplan. Vorgesehen sind Investitionen in Höhe von 1.030 T€ im Bereich Abwasser und 800 T€ im Bereich Trinkwasser.
Neue Vorgaben für Niederschlagswasser
Ebenfalls beschlossen wurde die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung. Neu ergänzt wurde ein Absatz zu Niederschlagswasser auf bebauten und unbebauten Grundstücken.
Demnach gilt künftig: Wenn Gebäude errichtet oder erweitert werden, soll das auf diesen Flächen anfallende Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück versickern. Das betrifft laut Satzung auch versiegelte Flächen wie Zuwegungen oder Freizeitflächen.
Eine Abweichung ist auf Antrag möglich, wenn die örtlichen Gegebenheiten eine Versickerung nicht zulassen. Als Beispiele nennt die Satzung nicht versickerungsfähigen Untergrund, eine Trinkwasserschutzzone oder die Lage und Größe des Grundstücks.
Zugleich stellt die Satzung klar, dass Niederschlagswasser nicht auf andere Grundstücke oder öffentliche Flächen geleitet werden darf. Falls nötig, müssen dafür bauliche Vorkehrungen getroffen werden.
Weitere Beschlüsse der Sitzung
Außerdem bestätigte die Verbandsversammlung das öffentliche Protokoll der Sitzung vom Donnerstag, 21.05.2026. Als Mitunterzeichner des Protokolls wurden Frau Hummel und Herr Ache bestellt.
Herausgeber der amtlichen Bekanntmachung ist der Zweckverband „Obere Wesenitz“ mit Sitz in der Hauptstraße 20 in 01904 Neukirch/Lausitz. Verantwortlich für den Inhalt ist Verbandsvorsitzender Jens Zeiler.
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