Blitzerwoche vor Cottbuser Kitas
Kontrollen ab Montag, 29.06.2026, vor Einrichtungen
In Cottbus/Chóśebuz startet zum Schuljahresende eine besondere Kontrollwoche vor Kindertagesstätten. Von Montag, 29.06.2026, bis Freitag, 03.07.2026 führt die Stadt dort gezielte Geschwindigkeitskontrollen durch.
Die Maßnahme ergänzt die regulären Messungen und die bestehenden Maßnahmen zur Schulwegsicherung. Ziel ist es, auf Gefahren im Umfeld von Kitas aufmerksam zu machen und die Sicherheit für Kinder auf dem Weg zur Einrichtung und nach Hause zu erhöhen.
Warum die Stadt vor Kitas kontrolliertNach Angaben der Stadt können Kinder im Kita-Alter Verkehrssituationen noch nicht umfassend einschätzen. Sie reagieren oft spontan, lassen sich leicht ablenken und können Geschwindigkeiten sowie Entfernungen von Fahrzeugen nur schwer beurteilen.
Besonders kritisch ist die Lage zu den Bring- und Abholzeiten. Dann sorgen höheres Verkehrsaufkommen, Parkplatzsuche, Wendemanöver und Halten in zweiter Reihe immer wieder für unübersichtliche Situationen. Hinzu kommt, dass Kinder wegen ihrer geringen Körpergröße beim Aussteigen oder beim Betreten der Fahrbahn oft nur eingeschränkt zu sehen sind.
Die Stadt weist darauf hin, dass selbst geringe Tempoverstöße in solchen Bereichen schwerwiegende Folgen haben können. Jeder kürzere Bremsweg könne entscheidend sein.
Stadt will auch Bewusstsein schärfen„Mit der Kontrollwoche wollen wir daher nicht nur Verstöße feststellen und sanktionieren, sondern vor allem das Bewusstsein dafür schärfen, dass Kindertagesstätten besonders sensible Schutzräume im Straßenverkehr darstellen. Verkehrssicherheit beginnt nicht erst auf dem Schulweg – sie beginnt bereits vor der Kita. Wer dort aufmerksam, rücksichtsvoll und regelkonform fährt, trägt unmittelbar zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer bei“, sagt Manuel Helbig, Fachbereichsleiter Ordnung und Sicherheit.
Nach Angaben der Stadt soll die Aktionswoche gemeinsam mit Eltern, Erziehern und allen Verkehrsteilnehmern zu mehr Rücksichtnahme beitragen. Im Mittelpunkt steht der Schutz von Kindern im Straßenverkehr.
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